Diese Veröffentlichung beinhaltet Informationen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) mit jeder politischen Werbung bereitgestellt werden müssen.
Werbung zur Landtagswahl am 22. März 2026
- Sponsor: a) Partei oder b) Vor- und Nachname Kandidierende, E-Mail, Postanschrift
- Einrichtung, die die politische Werbung finanziert: i.d.R. identisch zu Sponsor
- Zeitraum der Veröffentlichung der politischen Werbung: Aufbaubeginn bis Abbau
- Gesamtbeträge für die politische Werbung / Kampagne:
- Herkunft der Finanzmittel: z.B. öffentlich oder privat, EU oder Nicht-EU
- Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit: Bezeichnung und Datum der Wahl
- Meldemöglichkeit: Anforderungen der TTPW-VO nicht erfüllt? Bitte Meldung per E-Mail
