Transparenzbekanntmachungen für politische Werbung

Diese Veröffentlichung beinhaltet Informationen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) mit jeder politischen Werbung bereitgestellt werden müssen.

Werbung zur Landtagswahl am 22. März 2026

  1. Sponsor: a) Partei oder b) Vor- und Nachname Kandidierende, E-Mail, Postanschrift
  2. Einrichtung, die die politische Werbung finanziert: i.d.R. identisch zu Sponsor
  3. Zeitraum der Veröffentlichung der politischen Werbung: Aufbaubeginn bis Abbau
  4. Gesamtbeträge für die politische Werbung / Kampagne:
  5. Herkunft der Finanzmittel: z.B. öffentlich oder privat, EU oder Nicht-EU
  6. Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit: Bezeichnung und Datum der Wahl
  7. Meldemöglichkeit: Anforderungen der TTPW-VO nicht erfüllt? Bitte Meldung per E-Mail